Die Wicker-Klinik Bad Homburg liegt direkt am Kurpark mit anschließenden 44ha großen, von Lenné angelegten Parkanlagen, die sich bis zum Taunus hinziehen. Die Klinik ist aufgrund ihrer zentralen Lage im Rhein-Main-Gebiet und neben Frankfurt/M ausgezeichnet mit allen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln zu erreichen, was auch teilstationäre/ambulante Therapiekonzeptionen zulässt. Wir behandeln: ...
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Der Zugang zur Wirbelsäulenklinik Bad Homburg

Die Klinik wird belegt von:

  • Allen Gesetzlichen Krankenkassen 
  • Deutsche Rentenversicherung Bund 
  • Allen Privaten Krankenkassen 
  • Deutsche Rentenversicherung Hessen 
  • Deutsche Rentenversicherung Rheinl.-Pfalz

Die Klinik ist als beihilfefähig anerkannt.

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Anschlussheilbehandlungen sind Leistungen zur Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen akutstationären Aufenthalt im Akutkrankenhaus und dienen der raschen Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft. Die Ärzte des Akutkrankenhauses beantragen bei der zuständigen Krankenkasse bzw. den zuständigen Rentenversicherungsträgern die Übernahme der Kosten für einen Rehabilitationsaufenthalt und schlagen dem Kostenträger orientiert am sog. AHB-Katalog eine von ihnen als sinnvoll und geeignet angesehene Rehabilitationsklinik vor. Der Kostenträger wählt dann in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung des Vorschlages die Rehabilitationsklinik aus.

Stationäre Heilverfahren (früher „Kuren“)

Die Rentenversicherungsanstalten und Krankenkassen weisen Patienten in unsere Klinik ein, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Gebrechen erheblich gefährdet oder gemindert ist und die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt bzw. weitere Arbeitsunfähigkeit abgewendet werden kann. In diesen Fällen muss der Versicherte einen Antrag bei seinem Rentenversicherer oder der zuständigen Krankenkasse stellen. Nach kostenrechtlicher Klärung bzw. Eingang des Bewilligungsbescheids bei uns, stimmen wir den Aufnahmetermin bei uns ab und teilen ihn schriftlich mit. Beihilfeberechtigte Selbstzahlerpatienten und Privatpatienten müssen vor Aufnahme in die Klinik einen Antrag bei ihrer Beihilfestelle auf Beihilfefähigkeit bzw. einen Antrag bei ihrer Privatkrankenkasse einreichen.

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