Der Zugang zur Wirbelsäulenklinik Bad Homburg
Die Klinik wird belegt von:
- Allen Gesetzlichen Krankenkassen
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Allen Privaten Krankenkassen
- Deutsche Rentenversicherung Hessen
- Deutsche Rentenversicherung Rheinl.-Pfalz
Die Klinik ist als beihilfefähig anerkannt.
Anschlussheilbehandlung (AHB)
Anschlussheilbehandlungen sind Leistungen zur
Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen akutstationären
Aufenthalt im Akutkrankenhaus und dienen der raschen
Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft. Die Ärzte des
Akutkrankenhauses beantragen bei der zuständigen Krankenkasse bzw.
den zuständigen Rentenversicherungsträgern die Übernahme der Kosten
für einen Rehabilitationsaufenthalt und schlagen dem Kostenträger
orientiert am sog. AHB-Katalog eine von ihnen als sinnvoll und
geeignet angesehene Rehabilitationsklinik vor. Der Kostenträger
wählt dann in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung des
Vorschlages die Rehabilitationsklinik aus.
Stationäre Heilverfahren (früher „Kuren“)
Die Rentenversicherungsanstalten und Krankenkassen weisen Patienten in unsere Klinik ein, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Gebrechen erheblich gefährdet oder gemindert ist und die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt bzw. weitere Arbeitsunfähigkeit abgewendet werden kann. In diesen Fällen muss der Versicherte einen Antrag bei seinem Rentenversicherer oder der zuständigen Krankenkasse stellen. Nach kostenrechtlicher Klärung bzw. Eingang des Bewilligungsbescheids bei uns, stimmen wir den Aufnahmetermin bei uns ab und teilen ihn schriftlich mit. Beihilfeberechtigte Selbstzahlerpatienten und Privatpatienten müssen vor Aufnahme in die Klinik einen Antrag bei ihrer Beihilfestelle auf Beihilfefähigkeit bzw. einen Antrag bei ihrer Privatkrankenkasse einreichen.