

Der Zugang zur Wicker-Kinik Bad Homburg
Die Klinik wird belegt von:
Die Klinik ist als beihilfefähig anerkannt.
Anschlussheilbehandlungen sind Leistungen zur Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen akutstationären Aufenthalt im Akutkrankenhaus und dienen der raschen Wiedereingliederung in Beruf und Gesellschaft. Die Ärzte des Akutkrankenhauses beantragen bei der zuständigen Krankenkasse bzw. den zuständigen Rentenversicherungsträgern die Übernahme der Kosten für einen Rehabilitationsaufenthalt und schlagen dem Kostenträger orientiert am sog. AHB-Katalog eine von ihnen als sinnvoll und geeignet angesehene Rehabilitationsklinik vor. Der Kostenträger wählt dann in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung des Vorschlages die Rehabilitationsklinik aus.
Die Rentenversicherungsanstalten und Krankenkassen weisen Patienten in unsere Klinik ein, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Gebrechen erheblich gefährdet oder gemindert ist und die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt bzw. weitere Arbeitsunfähigkeit abgewendet werden kann. In diesen Fällen muss der Versicherte einen Antrag bei seinem Rentenversicherer oder der zuständigen Krankenkasse stellen. Nach kostenrechtlicher Klärung bzw. Eingang des Bewilligungsbescheids bei uns, stimmen wir den Aufnahmetermin bei uns ab und teilen ihn schriftlich mit. Beihilfeberechtigte Selbstzahlerpatienten und Privatpatienten müssen vor Aufnahme in die Klinik einen Antrag bei ihrer Beihilfestelle auf Beihilfefähigkeit bzw. einen Antrag bei ihrer Privatkrankenkasse einreichen.
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Aktualisiert am 25.04.2008